DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679), anwendbar seit dem 25. Mai 2018. Eine E-Mail-Adresse, die eine Person identifiziert, ist ein personenbezogenes Datum, daher braucht der Versand an sie eine Rechtsgrundlage.
Was es bedeutet
Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen eine namentliche oder individuelle E-Mail-Adresse gehört, geschäftliche Adressen eingeschlossen. Jedes Mailing braucht eine Rechtsgrundlage: meist eine Einwilligung (freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich, und so leicht zu widerrufen wie zu erteilen) oder ein berechtigtes Interesse. Erwägungsgrund 47 sagt, dass die Verarbeitung zum Zweck der Direktwerbung als einem berechtigten Interesse dienend betrachtet werden kann.
Zwei Artikel betreffen E-Mail direkt. Artikel 21 gibt ein uneingeschränktes Recht auf Widerspruch gegen Direktwerbung; nach einem Widerspruch dürfen die Daten dafür nicht mehr verwendet werden, und die Person muss spätestens bei der ersten Kommunikation auf dieses Recht hingewiesen werden. Artikel 14 verlangt, Personen zu informieren, deren Daten Sie nicht bei ihnen selbst erhoben haben, spätestens bei der ersten Kommunikation.
Ob die E-Mail selbst eine Einwilligung erfordert, regeln die ePrivacy-Vorschriften.
Verwandte Begriffe
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Quellen
Worauf diese Definition beruht. Die Formulierung stammt von uns, die Fakten von den Quellen.
- EUR-Lex: Regulation (EU) 2016/679 (GDPR)eur-lex.europa.eu
- European Commission: Data protection in the EUcommission.europa.eu
- CNIL: Le consentementcnil.fr
- CNIL: Le règlement général sur la protection des donnéescnil.fr
Alle 432 Begriffe im GlossarDas Wiki: Blacklists und Bounce-Codes